Bericht von sechs heiligen Messen (Leidensmessen) (Imprimatur)

 

 

welche für Lebendige und Verstorbene zu Gottes höchstem Lobe, zu dessen Ehren und Danksagung und für die Armen Seelen im Fegefeuer mit großem Verdienste und zum Nutzen und Trost angewendet und gefeiert werden können, wie aus folgendem zu entnehmen ist.
Ein hoch gelehrter, gottseliger Priester der Gesellschaft Jesu  und Lehrer der Heiligen Schrift hat, durch Offenbarung erleuchtet, dem Volke öffentlich gepredigt, dass, wenn man diese 6 hl. Messen für einen Verstorbenen feiern lasse, dessen Seele augenblicklich aus dem Fegefeuer erlöst werde, wenn sie auch bestimmt gewesen sei, bis zum Jüngsten Tage zu leiden.
Zwei Frauen, welche in der Predigt waren, und dies gehört hatten, versprachen einander, sobald eine vor der anderen sterbe, wolle die Überlebende der Verstorbenen jene 6 hl. Messen feiern lassen, was auch geschah. Nachdem eine dieser beiden Frauen gestorben war, ließ die andere, ihres Versprechens eingedenk, für jene die 6 hl. Messen feiern, worauf ihr in der Nacht de Verstorbene in so unaussprechlicher Schönheit und Klarheit erschien, dass sie vor Freude und Entzücken ganz außer sich war und 3 Tage hindurch weder Speie noch Trank zu sich nahm. Als sie dann wieder zu sich kam, war ihr einziger Wunsch, ebenfalls zu sterben. Sie verordnete, dass die 6 hl. Messen für sie selbst gefeiert werden und starb fröhlich und selig, nachdem dieses geschehen, den siebten Tag darauf.

Eine Seele, welche bis zum Jüngsten Tage im Fegefeuer hätte leiden müssen, erschien einem frommen Priester und sagte ihm, er solle ihr doch diese 6 hl. Messen lesen. Nachdem der Priester solche mit großer Andacht verrichtet hatte, ist die Seele zu ihm gekommen und hat gesagt: Ich bin die Seele, für welche du diese 6 hl. Messen gelesen hast. Gott und dir sei der höchste Dank gesagt, dass ich von so großer Pein bin erlöst worden, die ich sonst bis zum Jüngsten Tag hätte leiden sollen.
Wenn ein Mensch bei einem Priester für Lebende oder Verstorbene sechs heilige Messen nach folgender Ordnung feiern lässt, so wird unfehlbar die Seele desjenigen, für welche jene hl. Messen geopfert werden, sogleich aus der schmerzlichen Gefangenschaft des Fegefeuers erlöst werden.
Zu bemerken ist, dass diese 6 hl. Messen von einem Priester in folgender Ordnung und Meinung zelebriert werden müssen:

 

Die 1. hl. Messe
soll zu Ehren der unschuldigen Gefangennehmung unseres lieben Herrn Jesus Christus geopfert werden, damit die Seele, welche man beabsichtigt, aus ihrer Gefangenschaft und vor der schmerzlichen Pein im Fegefeuer wegen ihrer auf der Welt begangenen Sünden zu befreien, erlöst werde.

 

Die 2. hl. Messe
soll zu Ehren des unschuldigen Gerichts, welches unser lieber Herr Jesus Christus über sich hat ergehen lassen, geopfert werden, damit die arme Seele von den schweren Peinen, wozu sie ihrer begangenen Sünden wegen durch das strenge Gericht Gottes verdammt war, freigesprochen werde.

 

Die 3. hl. Messe
soll zu Ehren der unschuldigen Verspottung unseres lieben Herrn Jesus Christus, die er sein ganzes Leben hindurch und besonders in seinem letzten schmerzlichen Leiden am Stamme des heiligen Kreuzes erduldet hat, geopfert werden, damit er die arme Seele von aller peinlichen Verfolgung und allen Strafen, die sie wegen ihrer Sünden billig verdient hat, lossprechen wolle.

 

Die 4. hl. Messe
soll zu Ehren der hl. Wunden und Schmerzen unseres lieben Herrn Jesus Christus sowie des Elendes und Todes, den er am Stamme des hl. Kreuzes gelitten hat, geopfert werden, damit er die arme Seele von allen tödlichen Wunden, die sie durch ihre großen Sünden erhalten hat, heilen und von der verdienten Strafe freisprechen wolle.

 

Die 5. hl. Messe
soll zu Ehren des Begräbnisses unseres lieben Herrn Jesus Christus geopfert werden, um denselben zu bitten, dass er alle von der armen Seele begangenen Sünden und Missetaten in seine unendliche Barmherzigkeit ewig begraben und dieselbe von der verdienten Strafe lossprechen möge.

 

Die 6. hl. Messe
soll zu Ehren unseres lieben Herrn Jesus Christi Auferstehung und Himmelfahrt gefeiert werden, damit er die arme Seele aus dem Schatten des Todes an das ewige Licht bringen und ihr eine baldige Auferstehung und schnelle Himmelfahrt verleihen wolle.

 

Hierbei ist zu bemerken, dass niemand aussprechen kann, welch große Verdienste sich derjenige bei Gott erwirbt, der den Nutzen der vorgemeldeten 6 hl. Messen, und in welcher Weise sie gefeiert werden sollen, bekannt macht.

Es wird darüber gesagt:
Wenn ein Mensch durch die ganze Welt von einem hl. Ort zum anderen wallfahrt, so kann er sich nicht so viele und große Verdienste erwerben, als wenn er andere Menschen ermahnt, von diesen 6 hl. Messen Gebrauch zu machen, weil dadurch viele arme Seelen erfreut und erlöst werden.
Auch darf nicht vergessen werden zu sagen, welch großen Nutzen sich jeder Mensch schafft, wenn er diese 6 hl. Messen schon bei seinen Lebzeiten für sich selbst feiern lässt. Denn er erlangt dadurch nicht allein Verzeihung seiner Sünden, sondern kommt auch durch die Kraft jener 6 hl. Messen, selbst wenn er bei Gott in Ungnade steht, zur Erkenntnis und Reue derselben, und entrinnt dadurch der ewigen Verdammnis.
 



Aus einem alten Gebetbuch, approbiert von Papst Clemens XII. Die erwähnten sechs hl. Messen werden auch "Leidensmessen" genannt. Papst Clemens XII (1730 - 1740) hat diese sechs hl. Messen approbiert und empfohlen. Die sechs hl. Messen werden an sechs aufeinander folgenden Tagen gelesen, die "Gregorianischen Messen" an 30 aufeinander folgenden Tagen.

 



Diese hl. Messen können z.B. auch bestellt werden (30 Euro) beim
Marianischen Segenskreis e.V.
Zentral-Sekretariat
Untere Bergstr. 7
D-56244Leuterod b. Montabaur

Tel.: 02602/7272 und 7324
Fax: 02602/81376

Bestellen Sie diese "Leidensmessen" für sich und vor allem für Ihre verstorbenen Verwandten, für Ihre Feinde, für Ihre Paten, für Ihre Wohltäter usw. Sie alle werden es ihnen reichlich lohnen! Sie werden viele Gnaden vom Himmel erhalten!

eine hl. Messe:              5 Euro
sechs Leidensmessen: 30 Euro
Messnovene:                 45 Euro
eine Gregorianische hl. Messreihe 150 Euro

Konto: Kreissparkasse Westerwald, Kto 021-000 211  BLZ 570 510 01, Empfänger: MSK Leuterod, Pfr Lambert
 


 

 

 

 

Zurück